Bußgeld-Katalog
5Euro kosten freihändiges Fahren sowie das Mitnehmen von Kindern über 7 Jahren oder von Erwachsenen auf dem Rad. |
10Euro sind fällig, wenn Licht und Bremse nicht funktionieren oder gar nicht vorhanden sind. Das Radeln in der Fußgängerzone kostet ebenfalls Euro 10,00. Werden andere gefährdet, sind es 20,00Euro, kommt es zu einem Unfall sogar 25,00Euro. |
15Euro muss zahlen, wer einen beschilderten Radweg nicht benutzt, als „Geisterfahrer“ auf dem Radweg in die falsche Richtung fährt oder entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung durch eine Einbahnstraße radelt. |
25Euro kostet das Telefonieren mit dem Handy beim Radfahren. |
40Euro bei Fehlverhalten gegenüber Fußgängern am Zebrastreifen sowie bei der Gefährdung von Kindern, Senioren und Hilfsbedürftigen durch fehlende Rücksichtnahme. |
45Euro bei Missachtung des Ampel-Rotlichts. Bei einer Gefährdung anderer erhöht sich das Bußgeld auf 100,00 Euro, bei einem Unfall auf 120,00 Euro. Leuchtete eine Ampel länger als eine Sekunde rot, sind es 100/160/180Euro. |
350Euro bei Überquerung eines Bahnübergangs trotz geschlossener Halbschranke. |
Eine Straftat begeht, wer mit 1,6Promille oder mehr im Blut Fahrrad fährt. Es droht der Verlust des Führerscheins. |
Bitte beachten, damit es ein schöner Urlaub wird!